Gründe und Ursachen für Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen können Schäden am Haus oder Baumängel sein. Aber auch Mieter selbst können durch falsches Lüften und Heizen für Schäden verantwortlich sein. Wer im Winter zu sehr spart und immer weniger heizt oder im Frühjahr die Heizung ganz abdreht und aus Angst vor immer noch kühlen Außenluft wenig lüftet, riskiert Feuchtigkeitsschäden und letztendlich Schimmel.
Aber das ist die Ausnahme.
Nach einer repräsentativen Untersuchung von mehr als 12000 Wohnungen wurde festgestellt, dass das Lüftungs- oder Heizverhalten der Bewohner in weniger als 10% der Fälle verantwortlich ist. Etwa 60% der Schäden konnten eindeutig auf bauliche Mängel zurück geführt werden.
Bei den restlichen 30% waren beide Einflusse für das Wachstum von Schimmelpilzen verantwortlich.
Grundsätzlich gilt:
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze sind Mängel der Mietsache. Der Vermieter muss unverzüglich informiert werden, am besten schriftlich. Der Vermieter muss sich um die Sache kümmern. Bis zur endgütigen Beseitigung kann der Mieter sogar die Miete kürzen. Allerdings reagiert der Vermieter in den meisten Fällen mit dem Hinweis, der Mieter sei selbst verantwortlich für die Schäden, er habe zu wenig geheizt und gelüftet.
Baumangel oder falsches Lüften!?Feuchtigkeit von außen:Eindeutig liegt ein Wohnungsmangel vor, wenn die Feuchtigkeit von außen kommt. Gründe können undichte Stellen im Mauerwerk, ein defektes Dach, Mängel an Dachrinnen und Fallrohren, Wasserrohrbrüche im Haus oder eine Überschwemmung sein. Hier ist der Vermieter immer zur Beseitigung der Schäden verpflichtet und der Mieter kann die Miete kürzen.
Feuchtigkeit von innen:Beim Kochen, Duschen, Wäsche trocknen wird ständig Feuchtigkeit in der Wohnung produziert. Je nach Wohnungsgröße und Anzahl der Bewohner kommen zwischen 10 und 15 Liter pro Tag zusammen, welches als Wasserdampf an die Raumluft abgegeben wird.
Je wärmer die Raumluft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Deshalb ist Heizen wichtig.
Auf der anderen Seite kann die Raumluft – egal wie warm – nicht grenzenlos Feuchtigkeit aufnehmen. Deshalb muss immer rechtzeitig gelüftet werden. Geschieht das nicht, schlägt sich die Feuchtigkeit an den kältesten Stellen im Zimmer nieder. Das sind zum Beispiel Fenster, Nischen oder Außenwände (so genannte Wärmebrücken).
Aber selbst, wenn fest steht, dass Feuchtigkeitsschäden von innen kommen, bedeutet das nicht, dass der Mieter hierfür verantwortlich ist. Bei vielen, vor allem älteren, schlecht wärmegedämmten oder isolierten Wohnungen sind auch bei „normalem“ Heizen und Lüften Feuchtigkeitsschäden kaum zu verhindern.
Das gilt insbesondere bei Wärmebrücken in den Außenwänden, bei unzureichend oder falsch angebrachten Wärmedämmungen oder Isolierarbeiten.
Fazit:Streiten sich Vermieter und Mieter über die Frage, wer letztlich verantwortlich ist, muss der Vermieter beweisen, dass keine Baumängel vorliegen, sondern dass unzureichendes Lüften und Heizen die Ursachen für die Feuchtigkeitsschäden sind.
Hat der Mieter aber dafür gesorgt, dass es in der Wohnung um die 20 Grad Celsius warm ist – im Schlafzimmer reichen auch 15 -, und hat er darauf geachtet, dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 60% angestiegen ist, hat er regelmäßig für einen kompletten Luftaustausch gesorgt, dass heißt, für Durchzug in der Wohnung gesorgt und insbesondere nach dem Kochen und Duschen gelüftet, kann er Auseinandersetzungen mit dem Vermieter mit ruhigem Gewissen entgegen gehen.
( Auszug aus der Zeitschrift einer eingetragenen Mietervereinigung )
Rüdiger
