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Hallo,
wenn du die Wohnung mit der Verkleidung drin gemietet hast, dann musstest du wohl davon ausgehen, dass sie zur Wohnung gehört. Eine Sanierung wird wohl Sache deines Vermieters sein - ich nehme mal an, dass die Wohnung drüber auch von demselben Vermieter verwaltet wird, damit ist es gleich doppelt sein Problem.
Für weitere Stellungnahmen bin ich schon zu lange aus D-Land weg, um die aktuelle Rechtslage zu kennen.
Sicher ist allerdings, dass Schimmel keine neurotoxischen Stoffe produzieren - Allergene OK, cancerogene Pilzgifte auch OK, aber Nervengift - nöö.
Gruss, Uli
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