Lazar hat geschrieben:
1. Ist diese Art von Pilz gesundheitsgefährdend? Habe nur von weissen und schwarzen Flecken gelesen doch nie von richtig, erkennbaren Pilzen.
Keine Ahnung - wir haben ihn ja nicht gesehen und bis auf deine Schilderung nichts handfestes. Es scheint sich aber um einen der vielen möglichen Pilze zu handeln, die bei genügend Feuchtigkeit auf Holz wachsen - kann natürlich aus was anderes sein. Essen würde ich ihn nicht.
Zitat:
2. Muss der Vermieter, die Kosten übernehmen? Da ich ja früher Mit der Miete in Verzögerung war und diese Sache unterschrieben habe. Vor allem habe ich ihn auch nicht explizit darauf hingewiesen.
Also das mit dem explizit hinweisen solltest du vielleicht nachholen, schliesslich ist es seine Wohnung, und wenn es sich bei dem Pilz um einen handelt, der echte Schäden an der Bausubstanz anrichten kann, dann würden die richtigen Probleme erst noch auf dich zukommen.
Zitat:
3. Falls nicht, welche Kosten würden auf mich zukommen für Säuberung, Verputzen, Fliesen & Versiegelung. Muss man da die gesamte Wand neu fliesen oder nur den betroffenen Teil?
DAS können wir dir gar nicht sagen. Das hängt davon ab, (a) was das für ein Pilz ist, (b) wie gross der Aufwand ist, ihn loszuwerden und (c) was dieser Aufwand in deiner Gegend kostet.
Du solltest als erstes herausfinden, wie dein Freund, der Pilz, mit Vornamen heisst - will sagen: er muss bestimmt werden. Das können vielleicht Baubiologen erledigen, das können vielleicht mikrobiologische Institute in deiner näheren Umgebung erledigen. Finde jemanden, der das kann und schick ne Probe hin (oder bring sie vorbei). Dazu ein Tip: Wenn du Pilzmaterial verschickst, tu das bitte nicht in einem Plastikbeutel (sonst kann der, der ihn öffnet, vielleicht noch die Zeit stoppen, bis er kotzen muss - aber die ist nicht artspezifisch und taugt nicht zur Bestimmung). Locker in Zeitungspapier einwickeln und möglichst ohne Druck transportieren.
Wenn du weisst, mit was du es zu tun hast, informiere deinen Vermieter (das darfst du natürlich auch vorher schon tun). Falls der Pilz in irgendeiner Weise gesundheitsschädlich ist, ist er verpflichtet, ihn zu beseitigen (vorher mal ne info aus dem örtlichen Mieterbüro holen schadet sicher nicht).
Im Zweifelsfall kannst du in die Lage kommen, dein Lüftungsverhalten zu belegen - ob das so ist oder nicht, hängt aber auch von der Identität des Pilzes ab - bei Schimmel darfst du mit so einer gegenforderung rechnen, wenn es was anderes ist und z.B. auf einen Rohrschaden oder dergleichen zurückgeht (auch auf eine unsachgemäss ausgeführte Holzverkleidung - z.B. Holz ohne Pilzschutz in einem nicht lüftbaren Feuchtraum), bist du aus dem Schneider.
Es hängt viel davon ab, wie du auf den Vermieter zugehst und wie er drauf reagiert. Mit einem teutonischen "Du musst!" bist du von vorneherein auf der Verliererstrasse bzw. hängst dir mehr Ärger an, als du wirklich willst.
Cheers, Uli