Queen hat geschrieben:
Ich gehe davon aus, dass die Hausverwaltung für die Bekämpfung zuständig ist, ist das richtig?
Ja - bei allen Schädlingen, die einen Bezug zur gebäudestruktur haben. Und das ist bei Messingkäfern eindeutig gegeben.
Zitat:
Ist Detmol-Flex für die Anwendung in Wohnräumen zugelassen?
Das sollte auf dem Etikett stehen, ich denke aber schon. Von den Inhaltsstoffen her wäre es OK ... WÄRE ... wenn es nicht ein Aerosol wäre.
Erstens halte ich es für nicht unbedingt professionell, wenn ein SBK mit Spraydosen arbeitet - das hat mit der Dosierbarkeit, dem Ausbreitungsverhalten des entstehenden Nebels und zwei, drei anderen Dingen zu tun, auf die man hier nicht näher eingehen muss.
Zweitens ist ein Aerosol immer flüssig und schon von daher nicht wirklich für die Bekämpfung von messingkäfern geeignet, die sich ja in trockenen Hohlräumen aufhalten und entwickeln. Selbst wenn man da hinkommt wo die wohnen wird ein erheblicher Anteil des ausgebrachten Präparats von den dor befindlichen Oberflächen aufgesaugt und ist damit nicht mehr "bioverfügbar", bringt also keine Käfer um.
Drittens schliesslich ist eine Messingkäferbehandlung mit Aerosolen (und ganz besonders NUR mit Aerosolen) nichts, was man ernsthaft versuchen sollte. "Dein" SBK kennt also entweder die Messingkäfer nicht, oder er kennt seine Präparate nicht, oder beides.
Zitat:
Wer haftet bei Unbewohnbarkeit, der SBK, die Hausverwaltung (als Auftraggeber) oder ich?
Danke für kompetente Antworten!
Die Frage stellt sich bei der vorgeschlagenen Behandlung nicht unbedingt. Grundsätzlich ist es aber der Anwender (also der SBK), der über die Sachkenntnis verfügen sollte, in einer Wohnung nichts zu tun, was in einer Unbewohnbarkeit resultiert - ganz egal, was der Auftraggeber von ihm haben will.
Beispiel: Wenn du einem Taxifahrer in der Stadt sagst "fahr einfach 120, ich hab's eilig" dann zahlt ER und nicht du.
Cheers, Uli