Hausbock

 

Hylotrupes bayulus


Der Hausbockkäfer zählt unter den Trockenholzinsekten wohl wegen des hohen Schadenspotentials zu den bekanntesten holzzerstörenden Insekten.

Aussehen


Der Hausbockkäfer wird 10 bis 25 mm lang. Sein Körper ist von länglich oval. Er hat die für alle Bockkäfer typischen, sehr langen und gegliederten Fühler.

Die Grundfarbe der Käfer ist braun. Auf den Flügeldecken trägt der Käfer zwei auffällige weiße Punkte. Das Halsschild ist mit zwei schwärzlichen Schwielen versehen.

Die Larven sind weißlich-gelblich und werden bis zu 30 mm lang. Sie sind im Querschnitt oval und ihr Körper fast nicht behaart. Die Beine der Larven sind stark zurückgebildet.

Entwicklung


Das Weibchen legt etwa 50 bis 160 Eier mit ihrer Legeröhre in Risse am Holz ab.

Nach ca. 4 Wochen schlüpfen die Larven. Sofort bohren diese sich in das Holz ein und entwickeln sich dort bis zu 10 Jahren lang.

Ist die Larve ausgewachsen, verpuppt sie sich und der erwachsene Käfer verlässt das Holz durch ein ovales, ca. 4 X 7 mm großes Ausflugloch.

Vorkommen und Bedeutung

 

Der Hausbock ist ein heimisches Freilandinsekt. Er befällt jedoch nicht nur Nadelhölzer im freien, sondern auch verbautes Nadelholz in Dachstühlen. In Großbritannien und im Mittelmeerraum spielt er als Holzschädling keine große Rolle.

Geschädigt wird von den Larven des Käfers das stärker eiweißhaltige Holz des Splintes von Nadelhölzern.

Befällt der Hausbock tragende Holzteile in Dachstühlen können die Schäden bis zur völligen Zerstörung des Daches führen. Bevorzugt werden warme, sonnen beschienene Dachstühle und ähnlich exponiertes verbautes Holz.

Die ovalen Ausfluglöcher, rieselndes und sich anhäufelndes Bohrmehl, der beim Ausflug bereits geschlechtsreifen Insetken, deuten erst sehr spät auf die andauernde Bohrtätigkeit der Larven hin, die oft bereits mehrere Jahr aktiv sein können bevor sie entdeckt werden.

Werden dann die Balken überprüft, werden erst die eigentlichen Befallsspuren sichtbar. Längliche Bohrgänge mit rundem oder ovalem Querschnitt, ohne Bohrmehlansammlung oder gefüllt mit lockerem oder gestgestopftem Bohrmehl. Oftmals ist von einem Balken lediglich die äußere Hülle noch intakt und nur ein paar ovale Bohrlöcher deuten auf einen Befall hin.

Vorbeugender Holzschutz


Viele Altbaubesitzer kennen die Probleme. Irgendwann bei Sanierungs- Ausbauarbeiten wird festgestellt, dass Holzbauteile von Holz zerstörenden Insekten schon so geschädigt sind, dass bereits die Statik in Frage gestellt ist.

Oft wird dann der Sanierungsumfang viel höher als vorgesehen. Leider wird in vielen Fällen erst zu spät die Wichtigkeit eines vorbeugenden Holzschutzes eingesehen.

Deshalb sollte bei verbauten, oder nicht mehr kontrollierbaren Holzkonstruktionen unbedingt ca. alle 10 Jahre ein vorbeugender Holzschutz vorgenommen werden, um die teilweise sehr hohen Kosten bei einer Sanierungsmaßnahme ( bekämpfender Holzschutz ) zu vermeiden.

Bekämpfender Holzschutz

Bei Holzschutzmaßnahmen gegen Insekten sollten auf jeden Fall dem Fachmann überlassen werden. Denn hier muss zunächst das Schadensbild analysiert und bei tragenden Konstruktionen gegebenenfalls die Resttragfähigkeit beurteilt werden. Je nach Art des Befalls, besteht u. U. sogar eine Meldepflicht gegenüber den Behörden.

Chemische Holzschutzmaßnahmen


Die meisten Holzschutzmittel dürfen ohnehin nur durch Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung ausgebracht werden und nicht durch andere Baubetriebe (wie z.B. Zimmereibetriebe) „mal eben mitgemacht werden“.

Holzschutzmittel, die zur vorbeugenden Behandlung oder zur Bekämpfung eines Befalls bestimmt sind, bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Zur Bekämpfung von Holzschädlingen werden zum Teil giftige Stoffe eingesetzt, bei deren Verarbeitung eine Reihe von Schutzmaßnahmen hinsichtlich Umwelt und Gesundheit zu beachten sind. Eine Lasur, welche mit einem „Blauen Engel" gekennzeichnet ist (Verleihung durch das UBA) ist frei von Bioziden und enthält maximal 10 % org. Lösemittel - es kann sich hierbei also niemals um ein „Holzschutzmittel" handeln.

Neben den amtlich geprüften und zugelassenen Holzschutzmitteln hat die Holzschutzmittelindustrie (vertreten durch die Deutsche Bauchemie e.V.) in eigener Regie das RAL-Gütezeichen geschaffen, um die für die übrigen Anwendungsfälle (nichttragender Bereich, Sanierung sowie früher auch für bekämpfende Maßnahmen) angebotenen Holzschutzmittel einem analogen Prüfalgorithmus zu unterziehen. Diese Mittel werden im Pkt. 11 der DIN 68 800 T4 sogar empfohlen

Und schließlich sollen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung keine weiteren Gefahren für den Nutzer von dem Bauteil ausgehen. Die unterschiedlichen Verfahren sind in der DIN 68800 Teil 4 beschrieben.

Durch die ausführende Fachfirma muß eine entsprechende Bescheinigung augestellt werden. Diese muß entsprechend DIN 68 800 T3. Pkt. 10.1 folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des ausführenden Betriebes
  • Bezug auf die vorliegende Norm und Angabe, ob die Erfüllung der Anforderungen für tragendes oder nichttragendes Holz erfolgte
  • Angewendete Holzschutzmittel mit Prüfzeichen und Prüfprädikaten
  • Wirkstoffe
  • Angewendetes Einbringverfahren
  • Bei wasserlöslichen Holzschutzmitteln die angewendete Lösungskonzentration
  • Berücksichtigte Gefährdungsklasse
  • erzielte Einbringmenge - ohne Schutzmittelverluste - in g/m2 bzw. kg./m3
  • Jahr und Monat der Behandlung


Diese Bescheinigung soll „an einer möglichst sichtbar bleibenden Stelle in dauerhafter Form angebracht werden".


Heißluftverfahren

 

Beim Heißluftverfahren wird mit Spezialgeräten, heiße Luft über Rohre in den befallenen Raum geleitet, bis die für die Holzschädlinge tödlich wirkende Temperatur erreicht ist. Maßgebend für eine sichere Abtötung der Schädlinge ist die Holzkerntemperatur, die für mindestens eine Stunde wenigstens 55 °C betragen muß.

Um diese Bedingungen zu erfüllen, muß über einen Zeitraum von ca. 8 - 12 Stunden (je nach Raumgröße, Balkenstärke, Undichtigkeiten, Grundtemperatur etc.) die Raumtemperatur auf ca. 80 - 100 °C gehalten werden. Über den Temperaturverlauf wird ein Heizprotokoll geführt, wobei die maßgebenden Temperaturen mit Holzkernthermometern im Balkeninneren gemessen werden.


Nach DIN 68 800, Holzschutz, Teil 4, Ziff. 2.2, bewirkt das Heißluftverfahren für das behandelte Holz keinen sicheren vorbeugenden Schutz. Im Zuge der Heißluftbehandlung ist daher eine vorbeugende Schutzbehandlung nach DIN 68 800, Teil 3, mit bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmitteln, z.B. Mittel auf Borsalzbasis, durchzuführen.

 

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