
Hausbock |
Hylotrupes bayulus |
|
|
|
| Aussehen | |
Die Grundfarbe der Käfer ist braun. Auf den Flügeldecken trägt der Käfer zwei auffällige weiße Punkte. Das Halsschild ist mit zwei schwärzlichen Schwielen versehen. Die Larven sind weißlich-gelblich und werden bis zu 30 mm lang. Sie sind im Querschnitt oval und ihr Körper fast nicht behaart. Die Beine der Larven sind stark zurückgebildet. |
|
| Entwicklung | |
Nach ca. 4 Wochen schlüpfen die Larven. Sofort bohren diese sich in das Holz ein und entwickeln sich dort bis zu 10 Jahren lang. Ist die Larve ausgewachsen, verpuppt sie sich und der erwachsene Käfer verlässt das Holz durch ein ovales, ca. 4 X 7 mm großes Ausflugloch. |
|
| Vorkommen und Bedeutung | |
Der Hausbock ist ein heimisches Freilandinsekt. Er befällt jedoch nicht nur Nadelhölzer im freien, sondern auch verbautes Nadelholz in Dachstühlen. In Großbritannien und im Mittelmeerraum spielt er als Holzschädling keine große Rolle. Geschädigt wird von den Larven des Käfers das stärker eiweißhaltige Holz des Splintes von Nadelhölzern. Befällt der Hausbock tragende Holzteile in Dachstühlen können die Schäden bis zur völligen Zerstörung des Daches führen. Bevorzugt werden warme, sonnen beschienene Dachstühle und ähnlich exponiertes verbautes Holz.
|
|
Die ovalen Ausfluglöcher, rieselndes und sich anhäufelndes Bohrmehl, der beim Ausflug bereits geschlechtsreifen Insetken, deuten erst sehr spät auf die andauernde Bohrtätigkeit der Larven hin, die oft bereits mehrere Jahr aktiv sein können bevor sie entdeckt werden. Werden dann die Balken überprüft, werden erst die eigentlichen Befallsspuren sichtbar. Längliche Bohrgänge mit rundem oder ovalem Querschnitt, ohne Bohrmehlansammlung oder gefüllt mit lockerem oder gestgestopftem Bohrmehl. Oftmals ist von einem Balken lediglich die äußere Hülle noch intakt und nur ein paar ovale Bohrlöcher deuten auf einen Befall hin. |
|
| Vorbeugender Holzschutz | |
|
Oft wird dann der Sanierungsumfang viel höher als vorgesehen. Leider wird in vielen Fällen erst zu spät die Wichtigkeit eines vorbeugenden Holzschutzes eingesehen. Deshalb sollte bei verbauten, oder nicht mehr kontrollierbaren Holzkonstruktionen unbedingt ca. alle 10 Jahre ein vorbeugender Holzschutz vorgenommen werden, um die teilweise sehr hohen Kosten bei einer Sanierungsmaßnahme ( bekämpfender Holzschutz ) zu vermeiden. |
|
| Bekämpfender Holzschutz | |
Bei Holzschutzmaßnahmen gegen Insekten sollten auf jeden Fall dem Fachmann überlassen werden. Denn hier muss zunächst das Schadensbild analysiert und bei tragenden Konstruktionen gegebenenfalls die Resttragfähigkeit beurteilt werden. Je nach Art des Befalls, besteht u. U. sogar eine Meldepflicht gegenüber den Behörden. |
|
| Chemische Holzschutzmaßnahmen | |
Holzschutzmittel, die zur vorbeugenden Behandlung oder zur Bekämpfung eines Befalls bestimmt sind, bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Zur Bekämpfung von Holzschädlingen werden zum Teil giftige Stoffe eingesetzt, bei deren Verarbeitung eine Reihe von Schutzmaßnahmen hinsichtlich Umwelt und Gesundheit zu beachten sind. Eine Lasur, welche mit einem „Blauen Engel" gekennzeichnet ist (Verleihung durch das UBA) ist frei von Bioziden und enthält maximal 10 % org. Lösemittel - es kann sich hierbei also niemals um ein „Holzschutzmittel" handeln. Neben den amtlich geprüften und zugelassenen Holzschutzmitteln hat die Holzschutzmittelindustrie (vertreten durch die Deutsche Bauchemie e.V.) in eigener Regie das RAL-Gütezeichen geschaffen, um die für die übrigen Anwendungsfälle (nichttragender Bereich, Sanierung sowie früher auch für bekämpfende Maßnahmen) angebotenen Holzschutzmittel einem analogen Prüfalgorithmus zu unterziehen. Diese Mittel werden im Pkt. 11 der DIN 68 800 T4 sogar empfohlen Und schließlich sollen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung keine weiteren Gefahren für den Nutzer von dem Bauteil ausgehen. Die unterschiedlichen Verfahren sind in der DIN 68800 Teil 4 beschrieben.
|
|
| Heißluftverfahren | |
Beim Heißluftverfahren wird mit Spezialgeräten, heiße Luft über Rohre in den befallenen Raum geleitet, bis die für die Holzschädlinge tödlich wirkende Temperatur erreicht ist.
Maßgebend für eine sichere Abtötung der Schädlinge ist die Holzkerntemperatur, die für mindestens eine Stunde wenigstens 55 °C betragen muß.
|
|