Hausmeister als Schädlingsbekämpfer
 Ihr Recht

 

Vermieterin muss für Gesundheitsschäden der Mieter Schmerzensgeld zahlen.


Hausmeister als Schädlingsbekämpfer?

Eine Familie entdeckte in ihrer Mietwohnung ungebetene Gäste - Kakerlaken hatten sich breit gemacht.

Die von den Mietern alarmierte Vermieterin trieb allerdings den Teufel mit dem Beelzebub aus: Um die Krabbeltiere loszuwerden, schickte sie den Hausmeister mit einer giftigen Chemikalie (Blattanex EC), das in Wohnungen gar nicht verwendet werden darf.

Neun Mal wurde dieses aggressive Produkt in der Mietwohnung versprüht, was die Schädlinge erst einmal nicht sonderlich störte, bei den menschlichen Bewohnern jedoch jedes Mal tagelang Atembeschwerden, Übelkeit und Herzbeklemmungen auslöste. Erst als diese (nach monatelangen Beschwerden) mit Nachbarn darüber sprachen, die an den gleichen Symptomen litten, wurde ihnen die Ursache der Misere klar.

Das Amtsgericht Köln verurteilte die Vermieterin dazu, an die Mieter 1000 DM Schmerzensgeld zu zahlen. Es sei als Körperverletzung einzustufen, ein derartig aggressives Schädlingsbekämpfungsmittel in von Menschen bewohnten Räumen einzusetzen.

Die Vermieterin habe (entgegen dem behördlichen Verbot) den Hausmeister angewiesen, dieses Mittel anzuwenden und der Familie nicht einmal gesagt, dass sie Polster und Gardinen sofort reinigen müssten, was möglicherweise die Symptome hätte lindern können.

Urteil des Amtsgerichts Köln vom 24. Mai 1995 - 207 C 609/93

Anmerkung: Oft bedeutet der Einsatz von Mitteln aus dem "Baumarkt", sparen am falschen Ende. Der IHK geprüfte Schädlingsbekämpfer weiß welches Mittel für welchen Befall geeignet ist und wird das für Sie und Ihre Gesundheit, sicherste Mittel einsetzen.

 

Einen Schädlingsbekämpfer in Ihrer Nähe finden Sie hier.

 

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